Herr Wink­ler
Tele­fon: 017673330427
pflegeberatung@vs-poessneck.de

Die Volks­so­li­da­ri­tät Pößneck beschäf­tigt seit Mai 2022 einen Pfle­ge­be­ra­ter.

Herr Wink­ler berät Sie zu allen Fra­gen rund um Pfle­ge, Betreu­ung und Ver­sor­gung. Wel­che Leis­tun­gen Sie wo bean­tra­gen kön­nen, zu Fra­gen des Schwer­be­hin­der­ten­rechts oder zum Betreu­ungs­recht.

Er führt auch Bera­tungs­ein­sät­ze nach § 37.3 SGB XI durch, die bei Bezug von Pfle­ge­geld für die Pfle­ge­gra­de 2 und 3 halb­jähr­lich, für die Pfle­ge­gra­de 4 und 5 vier­tel­jähr­lich von der Pfle­ge­kas­se ver­pflich­tend ver­langt wer­den. Meist wird schon auf dem Pfle­ge­grad­be­scheid Ihrer Pfle­ge­kas­se auf die­se Bera­tungs­pflicht hin­ge­wie­sen.

Im Übri­gen kann auch bei einem Pfle­ge­grad 1 ein sol­cher Bera­tungs­be­such ein­mal pro Halb­jahr frei­wil­lig in Anspruch genom­men wer­den, die Kos­ten hier­für über­nimmt Ihre Pfle­ge­kas­se.

  • Seit 2018 kön­nen auch Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, die einen Pfle­ge­grad haben und bereits Pfle­ge­sach- oder Kom­bi­na­ti­ons­leis­tun­gen durch Ihren Pfle­ge­dienst erhal­ten, ein­mal im Halb­jahr frei­wil­lig einen Bera­tungs­be­such abru­fen.


Volkssolidarität Pößneck
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