Pflegeberatung
Herr Winkler
Telefon: 017673330427
pflegeberatung@vs-poessneck.de
Die Volkssolidarität Pößneck beschäftigt seit Mai 2022 einen Pflegeberater.
Herr Winkler berät Sie zu allen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Versorgung. Welche Leistungen Sie wo beantragen können, zu Fragen des Schwerbehindertenrechts oder zum Betreuungsrecht.
Er führt auch Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durch, die bei Bezug von Pflegegeld für die Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich, für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich von der Pflegekasse verpflichtend verlangt werden. Meist wird schon auf dem Pflegegradbescheid Ihrer Pflegekasse auf diese Beratungspflicht hingewiesen.
Im Übrigen kann auch bei einem Pflegegrad 1 ein solcher Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr freiwillig in Anspruch genommen werden, die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.
- Seit 2018 können auch Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben und bereits Pflegesach- oder Kombinationsleistungen durch Ihren Pflegedienst erhalten, einmal im Halbjahr freiwillig einen Beratungsbesuch abrufen.